Das Einwohnermeldeamt ist lediglich für die Weitergabe der für den Wehrdienst in Frage kommenden Einwohner zuständig. Die Erfassung erfolgt in der Regel nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Das Einwohnermeldeamt teilt den betroffenen Personen mit, dass sie erfasst wurden und welche Daten an das Kreiswehrersatzamt weitergeleitet wurden. Die Personen sollten diese Daten gut prüfen und gegebenenfalls beim Einwohnermeldeamt berichtigen.
Die Erfassung dient dem Zweck, den Personenkreis festzustellen, der der allgemeinen Wehrpflicht unterliegt. Personen, die dem Grunde nach wehrpflichtig sind, jedoch nicht erfasst wurden, haben diese Tatsache dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
Nach der Erfassung verschickt das Rechenzentrum der Bundeswehr Fragebögen zur Musterungsvorbereitung an die betroffenen Personen. Hier müssen Angaben zur derzeitigen und zukünftigen Schul- bzw. Berufsausbildung gemacht werden. Nach den von Ihnen gemachten Angaben wird dann Ihr Musterungstermin bestimmt.
Für alle weiteren Fragen liegt die Zuständigkeit beim
Kreiswehrersatzamt Nürnberg
Allersberger Straße 190
90461 Nürnberg
Tel.: 0911/43 96-0
Markt Allersberg
-Einwohnermeldeamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Gumpp
Tel. 09176/509-14
PC-Fax 09176/509-414
E-Mail: ewo@allersberg.de