Ummeldung eines Wohnsitzes

Jeder Bürger ist verpflichtet auch den Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde der betreffenden Behörde innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das entsprechende Formular ist im Einwohnermeldeamt erhältlich und kann dort sofort ausgefüllt werden.

Zieht ein Familienverband um, genügt die Meldung durch einen Meldepflichtigen.
Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen:

Personalausweise sämtlicher Familienmitglieder zur Änderung der Adresse

Die Ummeldung kann auch schriftlich erfolgen. Das Formular kann auf Anforderung zugesandt werden. Bitte achten Sie darauf, dass das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass neben den Namen der umziehenden Person auch die bisherige und die zukünftige Adresse sowie das Umzugsdatum angegeben werden.

Zieht ein Familienverband um, genügt die Unterschrift eines Meldepflichtigen.

 

Markt Allersberg

-Einwohnermeldeamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Gumpp

Tel. 09176/509-14

PC-Fax 09176/509-414

E-Mail: ewo@allersberg.de

 

 

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