Ausweispflicht besteht für jeden deutschen Bürger, der das 16.Lebensjahr vollendet hat. Der Betreffende muss wegen der zu leistenden Unterschrift persönlich zur Antragstellung beim Passamt erscheinen.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung mitzubringen:
- ein aktuelles Lichtbild (farbig oder schwarz-weiß) mit
einfarbigem, hellen Hintergrund
- der bisherige Personalausweis, Kinderausweis oder
Reisepass
Sofern der letzte Ausweis nicht durch den Markt Allersberg ausgestellt wurde, ist bei ledigen Peronen zusätzlich die Vorlage einer Geburts- bzw. Abstammungsurkunde notwendig, bei verheirateten Personen die Vorlage einer Heiratsurkunde oder beglaubigten Abschrift des Familienbuches.
Die Gültigkeitsdauer beträgt für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre.
Die Gebühr beträgt 8,-- Euro. Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 21.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist kostenlos.
Markt Allersberg
-Einwohnermeldeamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Gumpp
Tel. 09176/509-14
PC-Fax 09176/509-414
E-Mail: ewo@allersberg.de