Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag aus triftigen Gründen (z.B. Abwesenheit vom Wohnsitz, berufliche Gründe, Krankheit, körperliche Gebrechen, hohes Alter) nicht im Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit von der Briefwahl Gebrauch zu machen.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich im Wahlamt unter Angabe des Namens, Geburtsdatums, Adresse, der Begründung und eigenhändiger Unterschrift gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits ein entsprechender Antrag vorgedruckt, der bevorzugt verwendet werden sollte. Der Person wird dann ein Wahlschein ausgestellt und die Briefwahlunterlagen ausgehändigt bzw. zugesandt.
Die Unterlagen können auch durch nahe Familienangehörige abgeholt werden. Diese müssen eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers und einen Identitätsnachweis (Ausweis) vorlegen.
Andere Personen können die Unterlagen nur in dringenden Ausnahmefällen und nur dann abholen, wenn die Zusendung an die wahlberechtigte Person auf dem Postweg nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann.
Markt Allersberg
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