Auskünfte aus dem Melderegister

Einfache Auskünfte aus dem Melderegister sind Adressauskünfte und werden grundsätzlich jedem erteilt, der ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, es sei denn, für die gesuchte Person besteht eine Auskunftssperre. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und die Auskunftsgebühr in Höhe von 10,-- Euro in Form von Bargeld oder eines Verrechnungsscheck beizufügen.

Die Gebühr kann auch überwiesen werden auf das Konto Nr. 240 101 394 bei der Sparkasse Allersberg, BLZ 764 500 00, unter Angabe des Aktenzeichens I/3 und des Betroffenen. Die Auskunft kann aber erst nach Geldeingang erteilt werden.

Die Auskunftsgebühr wird auch dann fällig, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, nicht ermittelt werden kann, die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder eine Auskunftssperre vorliegt.

 

Markt Allersberg

-Einwohnermeldeamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Gumpp

Tel. 09176/509-14

PC-Fax 09176/509-414

E-Mail: ewo@allersberg.de

 

 

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01-02-12
Der Markt Allersberg sucht eine/n Mitarbeiter/in als Saisonbeschäftigte/n im Freibad für den Zeitraum März bis Ende Oktober 2012



Der Arbeitsbereich umfasst insbesondere Grundreinigung und Unterhaltsreinigung, gärtneri...

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