Aufenthaltsbescheinigung

Insbesondere zur Eheschließung wird die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung verlangt.
Diese wird vom Einwohnermeldeamt des Markt Allersberg ausgestellt.
Die Antragstellung sollte persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgen, sofern der Antragsteller nicht persönlich bekannt ist.

Die Beantragung durch einen nahen Verwandten bzw. den zukünftigen Ehepartner ist ebenfalls möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht oder der Personalausweis bzw. Reisepass der betroffenen Person vorliegt.

Die Aufenthaltsbescheinigung wird in der Regel sofort ausgehändigt. Die Gebühr beträgt derzeit 5,-- Euro.

 

Markt Allersberg

-Einwohnermeldeamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Gumpp

Tel. 09176/509-14

PC-Fax 09176/509-414

E-Mail: ewo@allersberg.de

 

 

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