Straßenreinigung

Nach der Verordnung des Marktes Allersberg über die Reinigungs-, Reinhaltungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen sind die Eigentümer der Anliegergrundstücke an den Straßen verpflichtet, die Fahrbahnen, Gehwege/Radwege zu reinigen. Ausgenommen hiervon sind die Anlieger an öffentlichen Straßen, die im Anhang der Satzung über die Straßenreinigungsanstalt des Marktes Allersberg genannt sind. Für diese Straßen übernimmt die Straßenreinigungsanstalt das Reinigen der Fahrbahn. Die Reinigung der Gehwege/Radwege bleibt auch hier bei den Anliegern.

Für die Reinigung werden jährlich 1,10 Euro je lfd Meter eingehoben. Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an, so werden für jede Straßenfront nur zwei Drittel der Länge in Ansatz gebracht, mindestens aber die Gebühren, welche für die längere Straßenfront anfällt.

 

Die Straßenreinigung wird in Allersberg jeden Freitag durch die Fa. Hofmann, Büchenbach, durchgeführt. Bei Regen findet die Straßenreinigung nicht statt. Bitte achten Sie darauf, dass die Kehrmaschine nicht durch parkende Autos behindert wird, da in diesem Bereich nicht gekehrt werden kann.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Straßenreinigungsgebühr durch eine Globalkalkulation errechnet wird. Hierbei wird mit den durchschnittlichen Kehrtagen der letzten drei Jahre gearbeitet und der Betrag auf das ganze Kalenderjahr umgelegt. Tagen an denen die Kehrmaschinen nicht gefahren ist (z.B. bei Schnee und schlechter Witterung) fließen somit nicht in die Beitragsberechnung ein.

 

Markt Allersberg

-Bau- und Umweltverwaltung-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Tel. 09176/509-36

PC-Fax 09176/509-436

E-Mail: beitraege@allersberg.de

 

Aktuelle Meldungen

01-02-12
Der Markt Allersberg sucht eine/n Mitarbeiter/in als Saisonbeschäftigte/n im Freibad für den Zeitraum März bis Ende Oktober 2012



Der Arbeitsbereich umfasst insbesondere Grundreinigung und Unterhaltsreinigung, gärtneri...

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