Erschließungskosten für Wasser

Die Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung werden erhoben, sobald die Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Wasserleitung besteht und die Bebaubarkeit des Grundstückes gegeben ist. Wird eine Veränderung der Fläche, der Bebauung oder der Nutzung des Grundstückes vorgenommen, welche beitragsrechtliche Auswirkungen hat, entsteht die Beitragsschuld mit dem Abschluss dieser Maßnahme. Der Markt Allersberg weist hiermit darauf hin, dass nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben, wie ein evtl. ein Dachgeschossausbau dem Markt Allersberg für eine Beitragsberechnung anzuzeigen sind.

 

  • Für den Ort Allersberg ist der Markt Allersberg für die
    Wasserversorgung zuständig.
    Es gelten z.Zt. folgende Beitragssätze:
    0,77 Euro/m²Grundstücksfläche und
    3,32 Euro/m²Geschossfläche
    zzgl. 16 % Mehrwertsteuer
  • Für die Ortsteile Altenfelden, Appelhof, Brunnau, Eisbühl,
    Eismannsdorf, Eppersdorf, Eulenhof, Fischhof, Göggelsbuch, Grashof, Guggenmühle, Harrhof, Kronmühle, Lampersdorf, Polsdorf, Reckenricht, St. Wolfgang, Schönbrunn und Wagnersmühle ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brunnbach-Gruppe zuständig, der vom Markt Allersberg verwaltet wird.

    Außerdem ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der
    Brunnbach-Gruppe für die Ortsteile Altenhofen, Auholz, Heuberg, Lochmühle und Riedersdorf der Stadt Hilpoltstein, die Ortsteile Birkach, Eichelburg, Finstermühle, Harrlach, Heubühl und Zwiefelhof der Stadt Roth und für die Ortsteile Münchsmühle, Neuhof, Neumühle, Oberhembach und Pruppach des Marktes Pyrbaum zuständig.

    Es gelten z.Zt. folgende Beitragssätze:
    0,77 Euro/m²Grundstücksfläche und
    4,60 Euro/m²Geschossfläche
    zzgl. 16 % Mehrwertsteuer

 

Wir weisen darauf hin, dass die Geschossfläche nicht mit der Wohnflächenberechnung der Architekten zu vergleichen ist. Die Geschossfläche wird gemäß Satzung des Marktes Allersberg grundsätzlich nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt. Für nähere Informationen hierzu setzen Sie sich bitte mit der unten genannten Abteilung in Verbindung.

 

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Thema Anschlusskosten und Auskünfte über den Erschließungszustand von Grundstücken.

Erschließungskosten für Kanal

Der Markt Allersberg betreibt in seinem Gebiet drei Kläranlagen für die Ortsteile Altenfelden, Ebenried, Eppersdorf, Heblesricht, Reckenricht und Reckenstetten.

Allersberg und die Ortsteile Appelhof, Fischhof, Grashof, Göggelsbuch, Harrhof, Kronmühle, Lampersdorf, Polsdorf und Schönbrunn sind an die Kläranlage der Stadt Roth angeschlossen.

Seit 01.01.2002 werden alle Kläranlagen zusammengefasst und ein einheitlicher Herstellungsbeitrag für die Entwässerung erhoben.

Dieser beträgt 1,92 Euro/m² Grundstücksfläche und

10,84 Euro/m² Geschossfläche.

Die Herstellungsbeiträge für die Entwässerung werden erhoben, sobald die Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalleitung besteht und die Bebaubarkeit des Grundstückes gegeben ist. Wird eine Veränderung der Fläche, der Bebauung oder der Nutzung des Grundstückes vorgenommen, welche beitragsrechtliche Auswirkungen hat, entsteht die Beitragsschuld mit dem Abschluss dieser Maßnahme. Der Markt Allersberg weist hiermit darauf hin, dass nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben, wie evtl. Dachgeschossausbau dem Markt Allersberg für eine Beitragsberechnung anzuzeigen sind.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Geschossfläche nichtmit der Wohnflächenberechnung der Architekten zu vergleichen ist. Die Geschossfläche wird gemäß Satzung des Marktes Allersberg grundsätzlich nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt. Für nähere Informationen hierzu setzen Sie sich bitte mit der unten genannten Abteilung in Verbindung.

 

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Thema Anschlusskosten und Auskünfte über den Erschließungszustand von Grundstücken.

Erschließungskosten für Straßen

Für den Bau neuer Straßen z.B. in einem neuen Baugebiet werden die Eigentümer der Anliegergrundstücke zu Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch und der Satzung des Marktes herangezogen.

Werden vorhandene Straßen verbessert oder erweitert, d.h. wenn diese Maßnahmen über den normalen Unterhalt hinausgehen und auch keine Reparaturen darstellen, erhebt der Markt Allersberg Ausbaubeiträge von den Eigentümern der Anliegergrundstücke gemäß der Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages und nach dem Kommunalabgabengesetz.

 

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Thema Auskünfte über den Erschließungszustand von Grundstücken.

 

Markt Allersberg

-Bau- und Umweltverwaltung-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Tel. 09176/509-36

PC-Fax 09176/509-436

E-Mail: beitraege@allersberg.de

 

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