Jedes Grundstück erhält den ersten Anschluss an Wasserversorgung und Kanalisation vom Markt Allersberg im öffentlichen Bereich (bis zur Grundstücksgrenze), insbesondere in neuen Baugebieten. Die Verlegung des Anschlusses im privaten Bereich (ab der Grundstücksgrenze) wird bis zum Übergabepunkt vom Markt Allersberg erstellt und mit dem Grundstückseigentümer abgerechnet. Bei Grundstücksanschlüssen an die Wasserversorgung fallen zusätzlich die Kosten für die Arbeiten des jeweiligen Wasserwartes an. Diese werden mit Bescheid an die Grundstückseigentümer weiterverrechnet.
Jeder weitere Grundstücksanschluss muss im öffentlichen Bereich und im privaten Bereich vom Grundstückseigentümer voll getragen werden. Dies gilt insbesondere auch für Grundstücke, welche aus einem bereits erschlossenen Hauptgrundstück herausgeteilt wurden. Für diese Fälle ist eine Vereinbarung mit dem Markt Allersberg bzw. dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Brunnbach-Gruppe abzuschließen.
Hierbei wird der Auftrag an eine durch Ausschreibung festgelegte Baufirma durch den Markt Allersberg bzw. den Zweckverband zur Wasserversorgung der Brunnbach-Gruppe vergeben. Bei Grundstücksanschlüssen an die Wasserversorgung fallen zusätzlich die Kosten für die Arbeiten des jeweiligen Wasserwartes an. Diese werden mit Bescheid an die Grundstückseigentümer weiterverrechnet.
Markt Allersberg
-Bau- und Umweltverwaltung-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Tel. 09176/509-36
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