Abwasserabgabe

Der Markt Allersberg erhebt für Grundstücke, auf denen Abwasser aus einer genehmigten Kleinkläranlage in ein Gewässer bzw. in den Untergrund geleitet wird, eine Abwasserabgabe für Kleineinleitungen. Es handelt sich dabei um den Vollzug eines Bundesgesetzes.

Abgabepflichtig ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist. Die Abgabe wird nach der Zahl der Einwohner (Haupt- und Nebenwohnung) auf dem Grundstück berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist. Der Abgabesatz beträgt je Einwohner 17,90 Euro im Jahr. Die Abgabe wird zum 15.02. des Folgejahres erhoben.

 

 

Markt Allersberg

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