Für alle notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, Verkehrsbehinderungen, Umleitungen und sonstiger Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen, z.B. auf Grund von Aufgrabungen oder Festen sind verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich.
Sie müssen mindestens drei Tage vorher schriftlich beim Bauamt des Marktes Allersberg beantragt werden. Anträge auf Vollsperrungen müssen vor Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung im zuständigen Ausschuss des Marktgemeinderates behandelt werden.
Markt Allersberg
-Bau- und Umweltamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Tel. 09176/509-33
Fax 09176/509-21
E-Mail: bauamt@allersberg.de