Für die Einholung einer Erlaubnis für Landwirte zum Verbrennen strohiger bzw. pflanzlicher Abfälle, wie z.B. Heu oder Grasschnittgut, liegt ein Formular zur Abholung bereit bzw. kann hier heruntergeladen werden. Dieses muss vom Antragsteller ausgefüllt werden und wird nach Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde durch diese an das Landratsamt Roth weitergeleitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Verbrennen frühestens am siebten Tag nach der Erstattung der Anzeige begonnen werden darf, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde das Verbrennen untersagt hat. Achten Sie daher bitte auf eine frühzeitige Abgabe des Formulars.
Weiter weisen wir darauf hin, dass das Verbrennen außerhalb bebauter Ortsteile nur an Werktagen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig ist.
Markt Allersberg
-Bau- und Umweltamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
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