Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher

Allgemeine Informationen für den Einladenden

Sie möchten Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt (Touristenaufenthalt bis zu 90 Tagen) einladen? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, ist hierfür zur Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung notwendig. Die Erklärung erhalten Sie beim Ordnungsamt des Marktes Allersberg oder beim Ausländeramt des Landratsamtes Roth.

Die Verpflichtungserklärung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, abgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu den Personalien des Einladenden (Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass/Personalausweisnummer, Anschrift, Beruf, Name und Anschrift des Arbeitgebers).
  • gültiger amtlicher Ausweis (Reisepass/Personalausweis)
  • aktueller Einkommensnachweis des Einladenden (z.B. Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Rentenbescheid, bei Selbständigen und freiberuflich tätigen Personen: Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
  • Angaben zu den Personalien des Besuchers (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Wohnanschrift im Heimatland, Verwandtschaftsbeziehung, Aufenthaltsdauer).
  • Nachweis eines Versicherungsschutzes. Der ausländische Besucher muss bei der Auslandsvertretung eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Diese kann im Ausland oder von Ihnen als einladende Person im Bundesgebiet abgeschlossen werden.

Weitere Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein. Sofern die Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorliegen, kann die Verpflichtungserklärung nicht ausgestellt werden.

Hinweise

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, die Kosten für den Lebensunterhalt des Besuchers nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes zu tragen. Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt sowie ggf. die Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen).

Bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss das Ordnungsamt daher prüfen, ob Sie über ein ausreichendes und regelmäßiges Einkommen/Vermögen verfügen (Bonität). Ihre Unterschrift/Bonität muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb erforderlich.

Die von uns beglaubigte Verpflichtungserklärung sowie die Police der abgeschlossenen Krankenversicherung (jeweils im Original) muss Ihr Besucher zur Beantragung eines Touristenvisums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls für welchen Gültigkeitszeitraum ein Visum erteilt wird, trifft die deutsche Auslandsvertretung. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Gebühren

Für die Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

 

Markt Allersberg

-Ordnungsamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider

Tel. 09176/509-16

PC-Fax 09176/509-416

E-Mail: standesamt@allersberg.de

 

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