Allgemeine Informationen zum Abbrennen von Johannisfeuer
Ende Juni brennen zur Sonnwende die Johannisfeuer. Was viele vielleicht nicht wissen: Für das Abbrennen der Holzstöße gibt es einschlägige Vorschriften nach der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und Johannisfeuer müssen vorher bei der zuständigen Gemeindeangemeldet werden.
Bei Verstößen gegen abfallrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften müssen die Verantwortlichen nicht nur mit empfindlichen Geldbußen, sondern auch mit einem Verbot der jeweiligen Veranstaltung rechnen.
Gebühren
Die Anzeigebestätigung zum Abbrennen eines Johannisfeuers durch die Gemeinde ist gebührenfrei.
Formulare
Anzeige einer offenen Feuerstätte (Abbrennen eines Johannisfeuers)
Markt Allersberg
-Ordnungsamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider
Tel. 09176/509-16
PC-Fax 09176/509-416
E-Mail: standesamt@allersberg.de