Johannisfeuer

Allgemeine Informationen zum Abbrennen von Johannisfeuer

Ende Juni brennen zur Sonnwende die Johannisfeuer. Was viele vielleicht nicht wissen: Für das Abbrennen der Holzstöße gibt es einschlägige Vorschriften nach der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und Johannisfeuer müssen vorher bei der zuständigen Gemeindeangemeldet werden.

Bei Verstößen gegen abfallrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften müssen die Verantwortlichen nicht nur mit empfindlichen Geldbußen, sondern auch mit einem Verbot der jeweiligen Veranstaltung rechnen.

Gebühren

Die Anzeigebestätigung zum Abbrennen eines Johannisfeuers durch die Gemeinde ist gebührenfrei.

Formulare

Anzeige einer offenen Feuerstätte (Abbrennen eines Johannisfeuers)

 

 

 

 

 

 

Markt Allersberg

-Ordnungsamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider

Tel. 09176/509-16

PC-Fax 09176/509-416

E-Mail: standesamt@allersberg.de

 

Aktuelle Meldungen

01-02-12
Der Markt Allersberg sucht eine/n Mitarbeiter/in als Saisonbeschäftigte/n im Freibad für den Zeitraum März bis Ende Oktober 2012



Der Arbeitsbereich umfasst insbesondere Grundreinigung und Unterhaltsreinigung, gärtneri...

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