Lohnsteuerkarten

Informationen zur Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten

Sie erhalten die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der Sie am 20. September des Vorjahres mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet waren. Für Ehegatten gilt die gemeinsame Hauptwohnung. Wenn Ehegatten nicht mit einer gemeinsamen Hauptwohnung gemeldet waren, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in der der ältere Ehegatte am Stichtag (20.09.) mit Hauptwohnung gemeldet war. Das Gleiche gilt für die Ausstellung einer zweiten oder weiteren Lohnsteuerkarte (Steuerklasse sechs). 

Ersatzlohnsteuerkarte

Für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte ist jeweils die Gemeinde zuständig, von der die Originallohnsteuerkarte erstellt wurde. Für diese Sachbearbeitung ist die persönliche Vorsprache oder ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Ausfertigung der Ersatzlohnsteuerkarte ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 5,00 EUR kann dem Antrag in bar, in Briefmarken oder als Verrechnungsscheck beigefügt werden.

Änderungen auf der Lohnsteuerkarte

Sind bei Ihnen im Laufe des Kalenderjahres lohnsteuerrelevante Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Eheschließung, Geburt eines Kindes, Änderung der Religion) eingetreten, können Sie die Änderungen bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde gebührenfrei durchführen lassen. Eintragung von Kinderfreibeträgen erfolgt durch die Gemeinde nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, danach ist die Eintragung beim Finanzamt zu beantragen.

Eine wahlweise Änderung der Steuerklassen-Kombination drei/fünf in vier/vier und umgekehrt im Laufe des Kalenderjahres kann spätestens bis zum 30. November beantragt werden. Die Änderung der Lohnsteuerklassen erfolgt zum ersten des darauffolgenden Monats.

Hinweis

Für abgelaufene Kalenderjahre ist grundsätzlich eine Ausstellung bzw. Änderung von Lohnsteuerkarten nicht mehr möglich.

Gebühren

Ersatzlohnsteuerkarte 5,00 EUR.

Formulare

Antrag auf Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte

 

 

Markt Allersberg

-Ordnungsamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider

Tel. 09176/509-16

PC-Fax 09176/509-416

E-Mail: standesamt@allersberg.de

 

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