Ausländer

Allgemeine Informationen

Das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Freizügigkeit von Unionsbürgern und deren Angehörigen neu. Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wird nun von Amts wegen durch das Landratsamt Roth eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung) ausgestellt.

Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit von EU bzw. EWR Staaten besitzen (sog. Drittstaatsangehörige) benötigen dagegen eine Aufenthaltserlaubnis durch das Landratssamt Roth.

Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind beim Ordnungsamt des Marktes erhältlich. Mit einer entsprechenden Stellungnahme durch den Markt werden diese Anträge dem Ausländeramt beim Landratsamt Roth zur zuständigen Bearbeitung weitergeleitet.

Gebühren

Die Stellungnahme durch den Markt auf den Anträgen ist gebührenfrei.

Hinweise

Ausführliche Informationen zu ausländerrechtlichen Themen finden Sie auf dem Behördenwegweiser des Landratsamtes Roth.

Ausländerstatistik

Zum Stichtag 31.12.2006 waren im Gebiet des Marktes Allersberg insgesamt 477 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet; davon 147 Unionsbürger, 268 türkische Staatsangehörige und 62 sonstige Staatsangehörige.

 

 

 

Markt Allersberg

-Ordnungsamt-

Marktplatz 1

90584 Allersberg

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider

Tel. 09176/509-16

PC-Fax 09176/509-416

E-Mail: standesamt@allersberg.de

 

Aktuelle Meldungen

01-02-12
Der Markt Allersberg sucht eine/n Mitarbeiter/in als Saisonbeschäftigte/n im Freibad für den Zeitraum März bis Ende Oktober 2012



Der Arbeitsbereich umfasst insbesondere Grundreinigung und Unterhaltsreinigung, gärtneri...

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