Allgemeine Informationen
Das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Freizügigkeit von Unionsbürgern und deren Angehörigen neu. Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wird nun von Amts wegen durch das Landratsamt Roth eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung) ausgestellt.
Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit von EU bzw. EWR Staaten besitzen (sog. Drittstaatsangehörige) benötigen dagegen eine Aufenthaltserlaubnis durch das Landratssamt Roth.
Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind beim Ordnungsamt des Marktes erhältlich. Mit einer entsprechenden Stellungnahme durch den Markt werden diese Anträge dem Ausländeramt beim Landratsamt Roth zur zuständigen Bearbeitung weitergeleitet.
Gebühren
Die Stellungnahme durch den Markt auf den Anträgen ist gebührenfrei.
Hinweise
Ausführliche Informationen zu ausländerrechtlichen Themen finden Sie auf dem Behördenwegweiser des Landratsamtes Roth.
Ausländerstatistik
Zum Stichtag 31.12.2006 waren im Gebiet des Marktes Allersberg insgesamt 477 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet; davon 147 Unionsbürger, 268 türkische Staatsangehörige und 62 sonstige Staatsangehörige.
Markt Allersberg
-Ordnungsamt-
Marktplatz 1
90584 Allersberg
Ihr Ansprechpartner: Herr Schneider
Tel. 09176/509-16
PC-Fax 09176/509-416
E-Mail: standesamt@allersberg.de