Wahlzeit
Die Wahlzeit der bei allgemeinen Gemeindewahlen neu gewählten Gemeinderäte beträgt seit 1960 sechs Jahre und beginnt jeweils an den der Wahl folgenden 1. Mai.
Anzahl der Gemeinderatsmitglieder
Bei der Gemeinderatswahl hat der Wähler so viele Stimmen zu vergeben, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In Allersberg kann der Wähler derzeit demnach höchstens 20 Stimmen vergeben.
Kumulieren (Häufeln)
Bei der Wahl der Gemeinderäte kann der Wähler einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. (Häufeln). Die Gesamtzahl der Stimmen darf hierbei nicht überschritten werden.
Listen- und Personenwahl
Der Wähler hat die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag unverändert anzunehmen (Listenwahl) oder die Stimmen einzelnen Bewerbern (Personenwahl) zu geben. Bei der Listenwahl erhält jeder einzelne Bewerber des betreffenden Wahlvorschlags eine Stimme, bei Mehrfachbenennung bis zu drei.
Panaschieren
Von panaschieren wird gesprochen, wenn der Wähler seine Stimmen auf die Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt.
Sitzverteilung
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren gemäß den auf die Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen. Nach diesem Verfahren wird die auf jeden Wahlvorschlag entfallene Stimmenzahl nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt und das Ergebnis in einer Tabelle angeschrieben.
Diese Zahlen (Quotienten) werden nach ihrer Höhe quer durch die Wahlvorschläge nummeriert. Sobald auf diese Weise so viele Höchstzahlen gebildet sind, wie Sitze zu vergeben sind, werden die auf die Wahlvorschläge entfallenen Höchstzahlen (Sitze) festgestellt.
Gemeinderatswahl 2008
Gemeinderatswahl 2002 - Schaubild
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aktualisiert am 19.03.2009
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