Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Südlich des Wachtgraben“

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Südlich des Wachtgraben" für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 686/37, 685/1 mit 685/6, 685/5 und 685/2

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.12.2017 den Beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Südlich des Wachtgraben“ gefasst.

In seiner Sitzung vom 28.3.2018 hat der zuständige Bauausschuss des Marktgemeinderates die getätigten Einwendungen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gewürdigt, die Entwürfe der Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr.10 „Südlich des Wachtelgraben“ gebilligt und beschlossen diese gem. § 3 Abs.: 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird.

Die Gesamtgröße des Baugebietes beträgt 3,289 ha. Die von der Teilaufhebung betroffene Teilfläche beträgt 0,2448 ha. Die Flächen der Teilaufhebung befinden sich im Süden von Allersberg und bestehen aus drei Bauparzellen aufgeteilt auf fünf Grundstücke zwischen Eulenhofer- und Polsdorfer Straße. Nachdem beginnend ab 1988 westlich dieses Teilbereiches weitere Wohn-, Geschäfts- und Nebengebäude mit unterschiedlichen Gebäudehöhen und Dachformen (Sattel-, Walm- und Pultdach) entstanden sind, hat sich dort ein eigenständiges Quartier (faktisches Wohngebiet gem. BauNVO i. V. m. § 34 BauGB ) entwickelt. Die vorstehend überplanten Bauparzellen sind auf Grund dieser Entwicklung nach neuester städtebaulicher Beurteilung nunmehr vom übrigen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 als "entkoppelt" zu betrachten und sollen künftig, städtebaulich zugehörig zu der weiter nach Westen entstandenen Bebauung, nach § 34 BauGB beurteilt und so auch baulich genutzt werden können. Im Rahmen einer "Innenverdichtung" soll hier künftig eine zweigeschossige Bebauung mit ebenso unterschiedlichen Dachformen ermöglicht werden.

Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes besteht aus dem Planblatt im Maßstab 1 : 1.000 sowie der textlichen Begründung der Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10. Ziele und Zwecke der Teilaufhebung werden in der Begründung aufgezeigt.

Folgende Unterlagen liegen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung i.S. § 3 Abs. 2 BauGB im Zimmer 10 des Rathauses in der Zeit vom 16.4.2018 bis einschließlich 17.5.2018 während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsicht auf bzw. können Sie hier ersehen:

- Bebauungsplan „Südlich des Wachtgrabens“ –Teilaufhebung- Begründung und Planblatt i.d.F. vom 21.3.2018

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Horndasch
1. Bürgermeister

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