Wiederholt gehen beim Markt Beschwerden über Lärmbelästigungen bei der Nutzung der gemeindlichen Kinderspiel- und Bolzplätze ein.
Der Markt sieht sich deshalb veranlasst, darauf hinzueisen, dass es sich bei den Kinderspielplätzen in der Neuburgerstraße, Anton-Günther-Straße, Ebenrieder Straße/Im Himmelreich, Am Kieselgraben, Altenfelden, Brunnau, Ebenried, Göggelsbuch und Guggenmühle um reine Kinderspielplätze und keine Bolzplätze handelt.
Als Bolzplätze können lediglich der Spiel- und Bolzplatz zwischen Bayernstraße und Sudetenstraße sowie der Gemeindesportplatz an der Nürnberger Straße unter Einhaltung der Verhaltenspflichten in Anspruch genommen werden.
Die Anlagen sind schonend zu behandeln und dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden. Die Nutzungseinschränkungen auf den Hinweistafeln sind zu beachten.
Auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen ist zum Schutz von Ruhe und Ordnung untersagt
Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder bzw. Jugendlichen auf eine ordnungsgemäße Nutzung der gemeindlichen Kinderspiel- und Bolzplätze aufmerksam zu machen.